IT Netzwerkaktion im Quartal 1 2020 – Motto: IT-ler werben IT-ler!

Aktion wird verlängert bis einschließlich 31.03.2020

Empfehlen Sie uns weiter! Wir bedanken uns für jede erfolgreiche Empfehlung* innerhalb des Aktionszeitraums mit 1000€!

*Auszahlungsvoraussetzungen:

Pro Empfehlung erhalten Sie eine einmalige Sonderprämie in Höhe von 1000,- Euro (brutto) wenn:

  • Der Empfehler (w/m/d) muss 3eck Consulting GmbH eine E-Mail mit dem geforderten Betreff zusenden. Details dazu finden Sie in der von uns versendeten Social Media Nachricht. Sollten hier Fragen aufkommen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
  • Die Namen des Empfehlers und des empfohlenen Kandidaten (w/m/d) der 3eck Consulting GmbH vor Abschluss eines Arbeitsvertrags eines Kandidaten bekannt waren
  • Es sich um einen neuen, empfohlenen Kandidaten (w/m/d) handelt. Neue, empfohlene Kandidaten sind dabei Personen, die bisher in keinem Arbeitsverhältnis mit der 3eck Consulting GmbH stehen und/oder gestanden haben, sich noch nicht unabhängig von Ihrer Empfehlung bei der 3eck Consulting GmbH beworben haben und/ oder nicht in der Datenbank der 3eck Consulting GmbH eingetragen sind
  • Der von Ihnen empfohlene Kandidat (w/m/d) mehr als 3 Monate bei der 3eck Consulting GmbH beschäftigt ist oder mehr als 3 Monate in eine Festanstellung bei einem Kundenunternehmen der 3eck Consulting GmbH vermittelt wurde – es zählt jeweils die Betriebszugehörigkeit
  • Der ausbezahlte Betrag ist ein Brutto-Betrag und unterliegt allen steuerlichen Abgaben.
  • Die Empfehlungsprämie ist eine freiwillige jederzeit widerrufbare Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht

Ausschluss von der Empfehlungsaktion:

Die 3eck Consulting GmbH weist darauf hin, dass die Empfehlung eines Kandidaten (w/m/d) in den nachfolgenden Fällen unlauter und damit gesetzlich unzulässig ist. Die 3eck Consulting GmbH behält sich für den Fall eines durch Sie begangenen Verstoßes das Recht vor, Sie von der Aktion auszuschließen und/oder die Prämie nicht auszuzahlen.

  • Verdeckte Freundschaftswerbung, d.h. unter anderem, wenn der Empfehlende Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis oder fehlendem Nachweis der Einverständniserklärung an die 3eck Consulting GmbH weitergibt
  • Unzumutbare Belästigung ohne vorherige Zustimmung des empfohlenen Kandidaten sowie Druckausübung
  • Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise
  • Irreführung, d.h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei der Empfehlung